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Listenhunde in Bayern: Kategorie 1 und 2 im Überblick

In Bayern gibt es keine einheitliche Rasseliste, sondern zwei Kategorien: Kategorie-1-Hunde gelten unwiderleglich als Kampfhunde, Kategorie-2-Hunde nur, solange du das Gegenteil nicht nachweist.
Tierkrankenversicherung, EU-Heimtierausweis, Hundehalsband und ein Smartphone mit der RUDEL App liegen zusammen auf einem Tisch

Aber weißt du, ob dein Hund in Bayern zu Kategorie 1 oder Kategorie 2 zählt – und was das für dich bedeutet?
Finde jetzt in RUDEL. die wichtigsten Regeln und Pflichten für Kategorie-1- und Kategorie-2-Hunde in Bayern.

Über 10.000 Menschen mit Hund vertrauen RUDEL. bereits.

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Kommt dir das bekannt vor?

  • Du willst wissen, ob deine Hunderasse in Bayern als Kampfhund gilt.
  • Du hast von „Kategorie 1“ und „Kategorie 2“ gehört und weißt nicht, was der Unterschied ist.
  • Du fragst dich, ob du deinen Hund trotzdem halten darfst.

Was dahinter stecken kann

Kategorie 1: unwiderlegliche Vermutung.
Nach § 1 Abs. 1 BayHundAgressV gelten Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu unwiderleglich als Kampfhunde im Sinne von Art. 37 LStVG. Eine Widerlegung ist rechtlich ausgeschlossen – die Haltung ist praktisch nur in Ausnahmefällen mit behördlicher Erlaubnis möglich.

Kategorie 2: widerlegliche Vermutung.
Nach § 1 Abs. 2 BayHundAgressV gelten als Kampfhunde vermutet, aber widerleglich: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquín und Rottweiler.

Einzelfall unabhängig von der Rasse.
Nach § 1 Abs. 3 BayHundAgressV kann auch ein Hund jeder anderen Rasse als Kampfhund eingestuft werden, wenn er gezielt auf gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit trainiert wurde.

Warum du jetzt keinen
allgemeinen Tipp brauchst

„Kampfhunde sind in Bayern eh verboten.“ So einfach ist es nicht: Kategorie-1-Hunde sind praktisch nicht haltbar, Kategorie-2-Hunde aber sehr wohl – wenn du die Vermutung der Gefährlichkeit widerlegst.

RUDEL. führt dich durch
genau diesen Moment

Wie du für einen Kategorie-2-Hund ein Negativzeugnis bekommst und was dabei auf euch zukommt, erklären wir hier: Wesenstest und Negativzeugnis in Bayern.

So sieht dein Weg in RUDEL. aus:

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Wähle dein rechtliches Thema.
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Geh auf Nummer sicher - hast du alles?
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Häufig gefragt

Darf ich einen Kategorie-1-Hund in Bayern halten?

Nur in seltenen Ausnahmefällen mit behördlicher Erlaubnis. Die Vermutung der Kampfhund-Eigenschaft ist bei Kategorie 1 gesetzlich nicht widerlegbar.

Kann ich die Vermutung bei einem Kategorie-2-Hund widerlegen?

Ja, über ein Negativzeugnis der Gemeinde, das auf einem Sachverständigengutachten beruht.

Ähnliche Situationen

Erkennst du euch hier wieder?

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In Bayern gibt es keine einheitliche Rasseliste, sondern zwei Kategorien: Kategorie-1-Hunde gelten unwiderleglich als Kampfhunde, Kategorie-2-Hunde nur, solange du das Gegenteil nicht nachweist.

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Was dahinter stecken kann

Kategorie 1: unwiderlegliche Vermutung.
Nach § 1 Abs. 1 BayHundAgressV gelten Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu unwiderleglich als Kampfhunde im Sinne von Art. 37 LStVG. Eine Widerlegung ist rechtlich ausgeschlossen – die Haltung ist praktisch nur in Ausnahmefällen mit behördlicher Erlaubnis möglich.

Kategorie 2: widerlegliche Vermutung.
Nach § 1 Abs. 2 BayHundAgressV gelten als Kampfhunde vermutet, aber widerleglich: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquín und Rottweiler.

Einzelfall unabhängig von der Rasse.
Nach § 1 Abs. 3 BayHundAgressV kann auch ein Hund jeder anderen Rasse als Kampfhund eingestuft werden, wenn er gezielt auf gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit trainiert wurde.

Warum du jetzt keinen allgemeinen Tipp brauchst

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So sieht dein Weg in RUDEL. aus:

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Nur in seltenen Ausnahmefällen mit behördlicher Erlaubnis. Die Vermutung der Kampfhund-Eigenschaft ist bei Kategorie 1 gesetzlich nicht widerlegbar.

Kann ich die Vermutung bei einem Kategorie-2-Hund widerlegen?

Ja, über ein Negativzeugnis der Gemeinde, das auf einem Sachverständigengutachten beruht.

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Tim Matschkowski, Gründer von RUDEL.

Über den Autor

Tim Matschkowski

Gründer & Hundetrainer bei RUDEL.

Tim ist Mitgründer und Geschäftsführer von RUDEL. Seit über 15 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Hunden. Er ist ausgebildeter und zertifizierter Hundetrainer (§ 11 TierSchG), Ausbilder für Erste Hilfe am Hund und hat mit RUDEL. das Canine Science Forum mitorganisiert.

Besonders wichtig ist ihm die Verbindung von praktischer Erfahrung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und tiermedizinischem Wissen rund um den Alltag mit Hund. Vertieft hat er seine Perspektive unter anderem als Gastforscher am Max-Planck-Institut, im Austausch mit Dog Labs weltweit sowie bei Aufenthalten im spanischen Tierschutz und in Costa Rica, wo er unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Mensch und Hund kennengelernt hat.