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Hundeführerschein Rheinland-Pfalz: Pflicht und Sachkunde für gefährliche Hunde

In Rheinland-Pfalz ist ein Sachkundenachweis für „gefährliche Hunde“ Pflicht – das sind nicht nur bestimmte Rassen, sondern auch individuell auffällig gewordene Hunde.
Hundeführerschein - Rheinland-Pfalz 1

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  • Du willst wissen, ob dein Hund in Rheinland-Pfalz als gefährlich gilt.
  • Du fragst dich, was der Sachkundenachweis kostet.
  • Du überlegst, ob der Nachweis auch für einen anderen Hund gilt.

Was dahinter stecken kann

Für wen gilt die Pflicht?
Das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) definiert zwei Wege, wie ein Hund als gefährlich gilt: im Einzelfall – der Hund hat sich als bissig erwiesen, Wild oder Vieh gehetzt oder gerissen, ist aggressiv auf Menschen zugesprungen oder zeigt übersteigerte Kampfbereitschaft (§1 Abs. 1 LHundG) – oder per Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und der Pitbull-Terrier-Typ, einschließlich ihrer Kreuzungen (§1 Abs. 2 LHundG). Für alle anderen Hunde ist der Sachkundenachweis freiwillig.

Was kostet der Sachkundenachweis?
Die Gebühren für Verwaltungsverfahren nach dem LHundG wurden zum 1. Dezember 2025 aktualisiert: Erteilung der Erlaubnis 43–170 Euro, Ausnahme vom Maulkorbzwang 8–85 Euro, Widerruf der Erlaubnis 43–170 Euro, Begutachtung durch Amtstierarzt oder Polizeidiensthundestaffel 35,50–60 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Sachkundeprüfung selbst bei einer von der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz benannten Person.

Warum du jetzt keinen
allgemeinen Tipp brauchst

„Betrifft doch nur die drei gelisteten Rassen.“ In Rheinland-Pfalz zählt nicht nur die Rasse: Auch ein individuell auffällig gewordener Hund jeder Rasse kann eine Sachkundepflicht auslösen.

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Häufig gefragt

Ist der Hundeführerschein in Rheinland-Pfalz Pflicht?

Nur für gefährliche Hunde – das sind individuell auffällige Hunde und drei gelistete Rassen samt Kreuzungen. Für alle anderen ist er freiwillig.

Gilt der Sachkundenachweis auch für einen anderen Hund?

Nein, die Sachkundebescheinigung gilt nur in Verbindung mit dem Hund, mit dem sie erworben wurde.

Ähnliche Situationen

Erkennst du euch hier wieder?

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In Rheinland-Pfalz ist ein Sachkundenachweis für „gefährliche Hunde“ Pflicht – das sind nicht nur bestimmte Rassen, sondern auch individuell auffällig gewordene Hunde.

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Für wen gilt die Pflicht?
Das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) definiert zwei Wege, wie ein Hund als gefährlich gilt: im Einzelfall – der Hund hat sich als bissig erwiesen, Wild oder Vieh gehetzt oder gerissen, ist aggressiv auf Menschen zugesprungen oder zeigt übersteigerte Kampfbereitschaft (§1 Abs. 1 LHundG) – oder per Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und der Pitbull-Terrier-Typ, einschließlich ihrer Kreuzungen (§1 Abs. 2 LHundG). Für alle anderen Hunde ist der Sachkundenachweis freiwillig.

Was kostet der Sachkundenachweis?
Die Gebühren für Verwaltungsverfahren nach dem LHundG wurden zum 1. Dezember 2025 aktualisiert: Erteilung der Erlaubnis 43–170 Euro, Ausnahme vom Maulkorbzwang 8–85 Euro, Widerruf der Erlaubnis 43–170 Euro, Begutachtung durch Amtstierarzt oder Polizeidiensthundestaffel 35,50–60 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Sachkundeprüfung selbst bei einer von der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz benannten Person.

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Häufig gefragt

Ist der Hundeführerschein in Rheinland-Pfalz Pflicht?

Nur für gefährliche Hunde – das sind individuell auffällige Hunde und drei gelistete Rassen samt Kreuzungen. Für alle anderen ist er freiwillig.

Gilt der Sachkundenachweis auch für einen anderen Hund?

Nein, die Sachkundebescheinigung gilt nur in Verbindung mit dem Hund, mit dem sie erworben wurde.

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Tim Matschkowski, Gründer von RUDEL.

Über den Autor

Tim Matschkowski

Gründer & Hundetrainer bei RUDEL.

Tim ist Mitgründer und Geschäftsführer von RUDEL. Seit über 15 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Hunden. Er ist ausgebildeter und zertifizierter Hundetrainer (§ 11 TierSchG), Ausbilder für Erste Hilfe am Hund und hat mit RUDEL. das Canine Science Forum mitorganisiert.

Besonders wichtig ist ihm die Verbindung von praktischer Erfahrung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und tiermedizinischem Wissen rund um den Alltag mit Hund. Vertieft hat er seine Perspektive unter anderem als Gastforscher am Max-Planck-Institut, im Austausch mit Dog Labs weltweit sowie bei Aufenthalten im spanischen Tierschutz und in Costa Rica, wo er unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Mensch und Hund kennengelernt hat.