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Aber weißt du, wie dein Hund in Brandenburg seit der neuen Verordnung 2024 als gefährlich eingestuft wird?
Finde jetzt in RUDEL. die wichtigsten Regeln und Pflichten zur neuen Gefährlichkeits-Einstufung in Brandenburg.
Über 10.000 Menschen mit Hund vertrauen RUDEL. bereits.
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ 97% geben RUDEL. 5 Sterne im App Store
Keine Rasseliste mehr seit Juli 2024.
Die neue Hundehalteverordnung (HundehV) vom 24. Juni 2024 löst die alte Hundehalterverordnung von 2004 ab und ist seit dem 1. Juli 2024 in Kraft. Sie nennt an keiner Stelle mehr bestimmte Rassen. Hunde, die vorher wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, wurden automatisch umgestuft, sofern es keine individuellen Auffälligkeiten gibt.
Wie die Einstufung jetzt läuft.
Nach § 5 HundehV gilt ein Hund als gefährlich, wenn er gezielt auf gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezüchtet, gehalten oder ausgebildet wurde, wenn er einen Menschen ohne Provokation gebissen hat, unkontrolliert Tiere gehetzt oder gerissen hat oder wiederholt bedrohlich in Erscheinung getreten ist.
Die Wesensprüfung.
Nach § 10 HundehV kann die Einstufung frühestens nach zwei Jahren mit gültiger Erlaubnis und ohne weitere Vorfälle über eine Wesensprüfung durch eine sachverständige Person wieder aufgehoben werden, mit mindestens einem Jahr Abstand zwischen zwei Prüfungen.
„Schau einfach in die Rasseliste.“ In Brandenburg gibt es seit 2024 keine mehr – veraltete Ratgeber, die noch eine Rasseliste nennen, beziehen sich auf die alte Rechtslage vor Juli 2024.
Für die Erlaubnis brauchst du außerdem einen Sachkundenachweis – wie du dich darauf vorbereitest, zeigt dir die RUDEL. App Schritt für Schritt.
So sieht dein Weg in RUDEL. aus:



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Wie die Einstufung jetzt läuft.
Nach § 5 HundehV gilt ein Hund als gefährlich, wenn er gezielt auf gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezüchtet, gehalten oder ausgebildet wurde, wenn er einen Menschen ohne Provokation gebissen hat, unkontrolliert Tiere gehetzt oder gerissen hat oder wiederholt bedrohlich in Erscheinung getreten ist.
Die Wesensprüfung.
Nach § 10 HundehV kann die Einstufung frühestens nach zwei Jahren mit gültiger Erlaubnis und ohne weitere Vorfälle über eine Wesensprüfung durch eine sachverständige Person wieder aufgehoben werden, mit mindestens einem Jahr Abstand zwischen zwei Prüfungen.
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Über den Autor
Gründer & Hundetrainer bei RUDEL.
Tim ist Mitgründer und Geschäftsführer von RUDEL. Seit über 15 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Hunden. Er ist ausgebildeter und zertifizierter Hundetrainer (§ 11 TierSchG), Ausbilder für Erste Hilfe am Hund und hat mit RUDEL. das Canine Science Forum mitorganisiert.
Besonders wichtig ist ihm die Verbindung von praktischer Erfahrung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und tiermedizinischem Wissen rund um den Alltag mit Hund. Vertieft hat er seine Perspektive unter anderem als Gastforscher am Max-Planck-Institut, im Austausch mit Dog Labs weltweit sowie bei Aufenthalten im spanischen Tierschutz und in Costa Rica, wo er unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Mensch und Hund kennengelernt hat.