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Aber weißt du, ob deine Hunderasse in Hessen zu den zehn gelisteten Rassen zählt – oder ob dein Hund auch so als gefährlich gelten könnte?
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Die aktuelle Rasseliste.
Nach § 2 Abs. 1 der Hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) gelten als gefährlich: Pitbull-Terrier bzw. American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier bzw. Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler.
Auch das Verhalten zählt.
Unabhängig von der Rasseliste gilt ein Hund nach § 2 Abs. 2 HundeVO auch dann als gefährlich, wenn er ohne Anlass gebissen hat, andere Tiere ohne Angriff geschädigt hat, Unterwerfungsgestik ignoriert oder unkontrolliert hetzt oder reißt.
„Guck halt bei irgendeiner Rasseliste im Internet nach.“ Viele frei zugängliche Listen sind veraltet oder unvollständig – die amtliche Fassung nennt exakt zehn Rassebezeichnungen, nicht neun.
Zuständig für die landesweite Standardsetzung bei Sachkunde- und Wesensprüfungen ist das Regierungspräsidium Darmstadt, im Benehmen mit dem VDH und der Landestierärztekammer Hessen.
So sieht dein Weg in RUDEL. aus:



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Über den Autor
Gründer & Hundetrainer bei RUDEL.
Tim ist Mitgründer und Geschäftsführer von RUDEL. Seit über 15 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Hunden. Er ist ausgebildeter und zertifizierter Hundetrainer (§ 11 TierSchG), Ausbilder für Erste Hilfe am Hund und hat mit RUDEL. das Canine Science Forum mitorganisiert.
Besonders wichtig ist ihm die Verbindung von praktischer Erfahrung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und tiermedizinischem Wissen rund um den Alltag mit Hund. Vertieft hat er seine Perspektive unter anderem als Gastforscher am Max-Planck-Institut, im Austausch mit Dog Labs weltweit sowie bei Aufenthalten im spanischen Tierschutz und in Costa Rica, wo er unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Mensch und Hund kennengelernt hat.