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Listenhunde in Sachsen-Anhalt: Diese Rassen sind betroffen

Sachsen-Anhalt verweist bei seiner Rasseliste auf ein Bundesgesetz – und verlangt den Wesenstest innerhalb einer festen Frist von sechs Monaten.
Eine Frau geht mit ihrem angeleinten Hund auf einem Gehweg, während im Hintergrund ein Fahrradfahrer vorbeifährt

Aber weißt du, ob deine Hunderasse in Sachsen-Anhalt zu den Listenhunden zählt – und was die 6-Monats-Frist für dich bedeutet?
Finde jetzt in RUDEL. die wichtigsten Regeln und Pflichten für Listenhunde in Sachsen-Anhalt.

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Kommt dir das bekannt vor?

  • Du willst wissen, ob deine Hunderasse in Sachsen-Anhalt als gefährlich gilt.
  • Du hast von einer 6-Monats-Frist gehört und weißt nicht genau, wofür sie gilt.
  • Du fragst dich, was passiert, wenn du die Frist verpasst.

Was dahinter stecken kann

Die Rasseliste.
§ 3 Abs. 2 des Hundegesetzes Sachsen-Anhalt (HundeG LSA) verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des bundesweiten Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes: Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier, jeweils einschließlich ihrer Kreuzungen.

Die 6-Monats-Frist.
Nach § 4 Abs. 1 HundeG LSA musst du für einen Hund dieser Rassen innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Haltung einen bestandenen Wesenstest nach § 10 nachweisen. Bei einem Halterwechsel gilt dieselbe Sechs-Monats-Frist erneut (§ 10 Abs. 3).

Was bei Fristversäumnis passiert.
Ohne rechtzeitigen Nachweis darfst du den Hund nach § 10 Abs. 2 HundeG LSA nicht mehr halten.

Warum du jetzt keinen
allgemeinen Tipp brauchst

„Ihr habt doch noch Zeit.“ Die Sechs-Monats-Frist läuft ab dem ersten Tag der Haltung – und bei einem Halterwechsel noch einmal von neuem.

RUDEL. führt dich durch
genau diesen Moment

Wie du dich auf die Sachkundeprüfung vorbereitest, zeigt dir die RUDEL. App Schritt für Schritt.

So sieht dein Weg in RUDEL. aus:

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Häufig gefragt

Welche Rassen gelten in Sachsen-Anhalt als gefährlich?

Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier samt Kreuzungen.

Was passiert, wenn ich die 6-Monats-Frist verpasse?

Dann darfst du den Hund nach § 10 Abs. 2 HundeG LSA nicht mehr halten.

Ähnliche Situationen

Erkennst du euch hier wieder?

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Die 6-Monats-Frist.
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Was bei Fristversäumnis passiert.
Ohne rechtzeitigen Nachweis darfst du den Hund nach § 10 Abs. 2 HundeG LSA nicht mehr halten.

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Tim Matschkowski, Gründer von RUDEL.

Über den Autor

Tim Matschkowski

Gründer & Hundetrainer bei RUDEL.

Tim ist Mitgründer und Geschäftsführer von RUDEL. Seit über 15 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Hunden. Er ist ausgebildeter und zertifizierter Hundetrainer (§ 11 TierSchG), Ausbilder für Erste Hilfe am Hund und hat mit RUDEL. das Canine Science Forum mitorganisiert.

Besonders wichtig ist ihm die Verbindung von praktischer Erfahrung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und tiermedizinischem Wissen rund um den Alltag mit Hund. Vertieft hat er seine Perspektive unter anderem als Gastforscher am Max-Planck-Institut, im Austausch mit Dog Labs weltweit sowie bei Aufenthalten im spanischen Tierschutz und in Costa Rica, wo er unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Mensch und Hund kennengelernt hat.