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Gefährlicher Hund in Brandenburg: Wie die Einstufung heute funktioniert

Seit dem 1. Juli 2024 hat Brandenburg keine Rasseliste mehr. Ob ein Hund als gefährlich gilt, entscheidet allein sein Verhalten – nicht seine Rasse.
Eine Frau kniet im Garten und streichelt liebevoll ihren Hund, daneben liegen Spielzeug und ein Napf

Aber weißt du, wie dein Hund in Brandenburg seit der neuen Verordnung 2024 als gefährlich eingestuft wird?
Finde jetzt in RUDEL. die wichtigsten Regeln und Pflichten zur neuen Gefährlichkeits-Einstufung in Brandenburg.

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Kommt dir das bekannt vor?

  • Du hast von einer Rasseliste für Brandenburg gehört und suchst sie.
  • Du weißt nicht, ob dein Hund noch als „gefährlich“ eingestuft ist.
  • Du fragst dich, was sich seit der neuen Verordnung geändert hat.

Was dahinter stecken kann

Keine Rasseliste mehr seit Juli 2024.
Die neue Hundehalteverordnung (HundehV) vom 24. Juni 2024 löst die alte Hundehalterverordnung von 2004 ab und ist seit dem 1. Juli 2024 in Kraft. Sie nennt an keiner Stelle mehr bestimmte Rassen. Hunde, die vorher wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, wurden automatisch umgestuft, sofern es keine individuellen Auffälligkeiten gibt.

Wie die Einstufung jetzt läuft.
Nach § 5 HundehV gilt ein Hund als gefährlich, wenn er gezielt auf gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezüchtet, gehalten oder ausgebildet wurde, wenn er einen Menschen ohne Provokation gebissen hat, unkontrolliert Tiere gehetzt oder gerissen hat oder wiederholt bedrohlich in Erscheinung getreten ist.

Die Wesensprüfung.
Nach § 10 HundehV kann die Einstufung frühestens nach zwei Jahren mit gültiger Erlaubnis und ohne weitere Vorfälle über eine Wesensprüfung durch eine sachverständige Person wieder aufgehoben werden, mit mindestens einem Jahr Abstand zwischen zwei Prüfungen.

Warum du jetzt keinen
allgemeinen Tipp brauchst

„Schau einfach in die Rasseliste.“ In Brandenburg gibt es seit 2024 keine mehr – veraltete Ratgeber, die noch eine Rasseliste nennen, beziehen sich auf die alte Rechtslage vor Juli 2024.

RUDEL. führt dich durch
genau diesen Moment

Für die Erlaubnis brauchst du außerdem einen Sachkundenachweis – wie du dich darauf vorbereitest, zeigt dir die RUDEL. App Schritt für Schritt.

So sieht dein Weg in RUDEL. aus:

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Jetzt App laden,
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Häufig gefragt

Gibt es in Brandenburg noch eine Rasseliste?

Nein, seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr. Die Einstufung als gefährlich erfolgt ausschließlich anhand des Verhaltens des Hundes.

Was passiert mit Hunden, die vorher wegen ihrer Rasse als gefährlich galten?

Sie wurden mit der neuen Verordnung automatisch umgestuft, sofern es keine individuellen Vorfälle gibt.

Ähnliche Situationen

Erkennst du euch hier wieder?

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Die neue Hundehalteverordnung (HundehV) vom 24. Juni 2024 löst die alte Hundehalterverordnung von 2004 ab und ist seit dem 1. Juli 2024 in Kraft. Sie nennt an keiner Stelle mehr bestimmte Rassen. Hunde, die vorher wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, wurden automatisch umgestuft, sofern es keine individuellen Auffälligkeiten gibt.

Wie die Einstufung jetzt läuft.
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Nach § 10 HundehV kann die Einstufung frühestens nach zwei Jahren mit gültiger Erlaubnis und ohne weitere Vorfälle über eine Wesensprüfung durch eine sachverständige Person wieder aufgehoben werden, mit mindestens einem Jahr Abstand zwischen zwei Prüfungen.

Warum du jetzt keinen allgemeinen Tipp brauchst

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Tim Matschkowski, Gründer von RUDEL.

Über den Autor

Tim Matschkowski

Gründer & Hundetrainer bei RUDEL.

Tim ist Mitgründer und Geschäftsführer von RUDEL. Seit über 15 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Hunden. Er ist ausgebildeter und zertifizierter Hundetrainer (§ 11 TierSchG), Ausbilder für Erste Hilfe am Hund und hat mit RUDEL. das Canine Science Forum mitorganisiert.

Besonders wichtig ist ihm die Verbindung von praktischer Erfahrung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und tiermedizinischem Wissen rund um den Alltag mit Hund. Vertieft hat er seine Perspektive unter anderem als Gastforscher am Max-Planck-Institut, im Austausch mit Dog Labs weltweit sowie bei Aufenthalten im spanischen Tierschutz und in Costa Rica, wo er unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Mensch und Hund kennengelernt hat.