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Aber weißt du, ob die Sachkundepflicht in Hessen auch für dich als Hundesitter gilt?
Finde jetzt in RUDEL. die wichtigsten Regeln und Pflichten für gefährliche Hunde in Hessen.
Über 10.000 Menschen mit Hund vertrauen RUDEL. bereits.
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Für wen gilt die Pflicht?
Die hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) verlangt eine Sachkunde plus positive Wesensprüfung nur von Haltern gelisteter Rassen oder individuell als gefährlich festgestellter Hunde.
Gilt das auch für Hundesitter?
Ja. Auch wer einen solchen Hund nur ausführt – etwa als Hundesitter –, muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Die Pflicht ist also nicht nur an die Halterschaft, sondern an das tatsächliche Führen des Hundes gebunden.
„Das betrifft doch nur den Halter selbst.“ In Hessen gilt die Nachweispflicht auch für alle, die einen entsprechenden Hund lediglich ausführen – nicht nur für die Halterin oder den Halter.
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden, mit fachlicher Aufsicht durch die Regierungspräsidien. Wenn du dich freiwillig vorbereiten willst, hilft dir die RUDEL. App dabei.
So sieht dein Weg in RUDEL. aus:



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Erkennst du euch hier wieder?
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Über den Autor
Gründer & Hundetrainer bei RUDEL.
Tim ist Mitgründer und Geschäftsführer von RUDEL. Seit über 15 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Hunden. Er ist ausgebildeter und zertifizierter Hundetrainer (§ 11 TierSchG), Ausbilder für Erste Hilfe am Hund und hat mit RUDEL. das Canine Science Forum mitorganisiert.
Besonders wichtig ist ihm die Verbindung von praktischer Erfahrung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und tiermedizinischem Wissen rund um den Alltag mit Hund. Vertieft hat er seine Perspektive unter anderem als Gastforscher am Max-Planck-Institut, im Austausch mit Dog Labs weltweit sowie bei Aufenthalten im spanischen Tierschutz und in Costa Rica, wo er unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Mensch und Hund kennengelernt hat.