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Hundeführerschein Berlin: Pflicht für Listenhunde erklärt

Dein Hund steht auf der Berliner Rasseliste oder wurde als gefährlich eingestuft? Dann brauchst du innerhalb von 8 Wochen einen Sachkundenachweis. Hier erfährst du, was das für euch konkret bedeutet.
Hundeführerschein - Berlin 3

Läuft bei eurem Hund gerade die 8-Wochen-Frist für den Sachkundenachweis in Berlin?
Finde jetzt in RUDEL. heraus, ob und ab wann die Frist für euren Hund gilt – und was als Nächstes ansteht.

Über 10.000 Menschen mit Hund vertrauen RUDEL. bereits.

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ 97% geben RUDEL. 5 Sterne im App Store

Kommt dir das bekannt vor?

  • Dein Hund gehört zu einer Rasse auf der Berliner Liste – Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder eine Kreuzung – und du weißt nicht, was jetzt auf dich zukommt.
  • Dein Hund wurde nach einem Vorfall im Einzelfall als gefährlich eingestuft, und die Frist dafür macht dir Sorgen.
  • Du suchst nach dem genauen Ablauf für den Sachkundenachweis, statt dich auf widersprüchliche Informationen aus Foren zu verlassen.

Was dahinter stecken kann

Rasseliste gilt für drei Rassen.
Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen gelten in Berlin automatisch als gefährlich.

Acht Wochen Frist nach Einstufung.
Ab dem Zeitpunkt, an dem dein Hund als gefährlich gilt, musst du den Sachkundenachweis nach § 6 und § 7 HundeG innerhalb von 8 Wochen erbringen.

Verhalten zählt genauso wie Rasse.
Unabhängig von der Rasse kann dein Hund nach einem Beißvorfall oder bedrohlichem Anspringen individuell als gefährlich eingestuft werden.

Bestandsschutz für ältere Hunde.
Hunde, die du bereits vor dem 22.07.2016 angeschafft hast, sind von der Nachweispflicht ausgenommen.

Anerkennung ist klar geregelt.
Die §§ 9 bis 13 der Hundegesetz-Durchführungsverordnung legen fest, wie eine Prüfung anerkannt wird und wer sie abnehmen darf.

Warum du jetzt keinen
allgemeinen Tipp brauchst

„Bei einem Listenhund brauchst du sowieso keinen Nachweis, die Rasseliste reicht als Beweis.“
„Irgendein Kurs beim nächstbesten Verein erfüllt die Frist schon.“
„Die 8 Wochen sind nur eine grobe Richtlinie, die nimmt niemand so genau.“

Solche Sätze klingen einfach. Aber in diesem Moment brauchst du nicht irgendeinen Tipp. Du brauchst den nächsten passenden Schritt.

Denn es macht einen entscheidenden Unterschied, ob euer Hund über die Rasseliste automatisch als gefährlich gilt oder individuell eingestuft wurde, wie viel Zeit euch innerhalb der 8-Wochen-Frist noch bleibt, und ob für euren Hund eventuell sogar Bestandsschutz greift.

Genau deshalb startet RUDEL. nicht allgemein beim Thema Hundeführerschein, sondern bei eurer konkreten Situation.

RUDEL. führt dich durch
genau diesen Moment

RUDEL. hilft dir, die Frist nicht aus dem Blick zu verlieren und gezielt auf die Prüfung nach § 6 und § 7 HundeG hinzuarbeiten.

  • Du bekommst Klarheit, ob und ab wann für euren Hund die 8-Wochen-Frist überhaupt läuft.
  • Du übst die Praxis-Situationen, die bei der Prüfung tatsächlich verlangt werden: Leinenführigkeit im Kiez, Rückruf am Ufer der Havel, Verhalten im Straßenverkehr unter Ablenkung.
  • Du bereitest die Theorie-Themen wie Leinenpflicht, Haftpflicht und Grundgehorsam im Dialog vor, statt einen starren Fragenkatalog auswendig zu lernen.
  • Du siehst euren Fortschritt und merkst, wann ihr wirklich bereit für die Prüfung seid.

So sieht dein Weg in RUDEL. aus:

Recht & Pflichten – Screenshot 1
Wähle dein rechtliches Thema.
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und das Thema lösen.

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Häufig gefragt

Wie viel Zeit habe ich für den Sachkundenachweis, wenn mein Hund als gefährlich eingestuft wird?

Ab der Einstufung als gefährlicher Hund hast du in Berlin 8 Wochen Zeit, den Sachkundenachweis nach § 6 und § 7 HundeG zu erbringen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Hunde, die du bereits vor dem 22.07.2016 angeschafft hast, sowie bestimmte Personengruppen wie anerkannte Hundetrainer oder Diensthundeführer nach § 6 Abs. 2 HundeG.

Welche Hunde gelten in Berlin als Listenhunde?

Auf der Berliner Rasseliste stehen aktuell Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Eine frühere Unterteilung in Kategorie 1 und Kategorie 2 wurde Ende 2018 abgeschafft. Zusätzlich kann jeder Hund unabhängig von seiner Rasse im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden, wenn er zum Beispiel durch einen Beißvorfall auffällig geworden ist.

Ähnliche Situationen

Erkennst du euch hier wieder?

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  • Dein Hund wurde nach einem Vorfall im Einzelfall als gefährlich eingestuft, und die Frist dafür macht dir Sorgen.
  • Du suchst nach dem genauen Ablauf für den Sachkundenachweis, statt dich auf widersprüchliche Informationen aus Foren zu verlassen.

Was dahinter stecken kann

Rasseliste gilt für drei Rassen.
Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen gelten in Berlin automatisch als gefährlich.

Acht Wochen Frist nach Einstufung.
Ab dem Zeitpunkt, an dem dein Hund als gefährlich gilt, musst du den Sachkundenachweis nach § 6 und § 7 HundeG innerhalb von 8 Wochen erbringen.

Verhalten zählt genauso wie Rasse.
Unabhängig von der Rasse kann dein Hund nach einem Beißvorfall oder bedrohlichem Anspringen individuell als gefährlich eingestuft werden.

Bestandsschutz für ältere Hunde.
Hunde, die du bereits vor dem 22.07.2016 angeschafft hast, sind von der Nachweispflicht ausgenommen.

Anerkennung ist klar geregelt.
Die §§ 9 bis 13 der Hundegesetz-Durchführungsverordnung legen fest, wie eine Prüfung anerkannt wird und wer sie abnehmen darf.

Warum du jetzt keinen allgemeinen Tipp brauchst

„Bei einem Listenhund brauchst du sowieso keinen Nachweis, die Rasseliste reicht als Beweis.“
„Irgendein Kurs beim nächstbesten Verein erfüllt die Frist schon.“
„Die 8 Wochen sind nur eine grobe Richtlinie, die nimmt niemand so genau.“

Solche Sätze klingen einfach. Aber in diesem Moment brauchst du nicht irgendeinen Tipp. Du brauchst den nächsten passenden Schritt.

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Genau deshalb startet RUDEL. nicht allgemein beim Thema Hundeführerschein, sondern bei eurer konkreten Situation.

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Wie viel Zeit habe ich für den Sachkundenachweis, wenn mein Hund als gefährlich eingestuft wird?

Ab der Einstufung als gefährlicher Hund hast du in Berlin 8 Wochen Zeit, den Sachkundenachweis nach § 6 und § 7 HundeG zu erbringen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Hunde, die du bereits vor dem 22.07.2016 angeschafft hast, sowie bestimmte Personengruppen wie anerkannte Hundetrainer oder Diensthundeführer nach § 6 Abs. 2 HundeG.

Welche Hunde gelten in Berlin als Listenhunde?

Auf der Berliner Rasseliste stehen aktuell Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Eine frühere Unterteilung in Kategorie 1 und Kategorie 2 wurde Ende 2018 abgeschafft. Zusätzlich kann jeder Hund unabhängig von seiner Rasse im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden, wenn er zum Beispiel durch einen Beißvorfall auffällig geworden ist.

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Tim Matschkowski, Gründer von RUDEL.

Über den Autor

Tim Matschkowski

Gründer & Hundetrainer bei RUDEL.

Tim ist Mitgründer und Geschäftsführer von RUDEL. Seit über 15 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Hunden. Er ist ausgebildeter und zertifizierter Hundetrainer (§ 11 TierSchG), Ausbilder für Erste Hilfe am Hund und hat mit RUDEL. das Canine Science Forum mitorganisiert.

Besonders wichtig ist ihm die Verbindung von praktischer Erfahrung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und tiermedizinischem Wissen rund um den Alltag mit Hund. Vertieft hat er seine Perspektive unter anderem als Gastforscher am Max-Planck-Institut, im Austausch mit Dog Labs weltweit sowie bei Aufenthalten im spanischen Tierschutz und in Costa Rica, wo er unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Mensch und Hund kennengelernt hat.