bekannt aus
RTL · SAT.1 · NDR · ARD Mediathek · Spektrum.de

Läuft bei eurem Hund gerade die 8-Wochen-Frist für den Sachkundenachweis in Berlin?
Finde jetzt in RUDEL. heraus, ob und ab wann die Frist für euren Hund gilt – und was als Nächstes ansteht.
Über 10.000 Menschen mit Hund vertrauen RUDEL. bereits.
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ 97% geben RUDEL. 5 Sterne im App Store
Rasseliste gilt für drei Rassen.
Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen gelten in Berlin automatisch als gefährlich.
Acht Wochen Frist nach Einstufung.
Ab dem Zeitpunkt, an dem dein Hund als gefährlich gilt, musst du den Sachkundenachweis nach § 6 und § 7 HundeG innerhalb von 8 Wochen erbringen.
Verhalten zählt genauso wie Rasse.
Unabhängig von der Rasse kann dein Hund nach einem Beißvorfall oder bedrohlichem Anspringen individuell als gefährlich eingestuft werden.
Bestandsschutz für ältere Hunde.
Hunde, die du bereits vor dem 22.07.2016 angeschafft hast, sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Anerkennung ist klar geregelt.
Die §§ 9 bis 13 der Hundegesetz-Durchführungsverordnung legen fest, wie eine Prüfung anerkannt wird und wer sie abnehmen darf.
„Bei einem Listenhund brauchst du sowieso keinen Nachweis, die Rasseliste reicht als Beweis.“
„Irgendein Kurs beim nächstbesten Verein erfüllt die Frist schon.“
„Die 8 Wochen sind nur eine grobe Richtlinie, die nimmt niemand so genau.“
Solche Sätze klingen einfach. Aber in diesem Moment brauchst du nicht irgendeinen Tipp. Du brauchst den nächsten passenden Schritt.
Denn es macht einen entscheidenden Unterschied, ob euer Hund über die Rasseliste automatisch als gefährlich gilt oder individuell eingestuft wurde, wie viel Zeit euch innerhalb der 8-Wochen-Frist noch bleibt, und ob für euren Hund eventuell sogar Bestandsschutz greift.
Genau deshalb startet RUDEL. nicht allgemein beim Thema Hundeführerschein, sondern bei eurer konkreten Situation.
RUDEL. hilft dir, die Frist nicht aus dem Blick zu verlieren und gezielt auf die Prüfung nach § 6 und § 7 HundeG hinzuarbeiten.
So sieht dein Weg in RUDEL. aus:



Läuft bei eurem Hund gerade die 8-Wochen-Frist für den Sachkundenachweis in Berlin?
Finde jetzt in RUDEL. heraus, ob und ab wann die Frist für euren Hund gilt – und was als Nächstes ansteht.
Über 10.000 Menschen mit Hund vertrauen RUDEL. bereits.
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ 97% geben RUDEL. 5 Sterne im App Store
Ab der Einstufung als gefährlicher Hund hast du in Berlin 8 Wochen Zeit, den Sachkundenachweis nach § 6 und § 7 HundeG zu erbringen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Hunde, die du bereits vor dem 22.07.2016 angeschafft hast, sowie bestimmte Personengruppen wie anerkannte Hundetrainer oder Diensthundeführer nach § 6 Abs. 2 HundeG.
Auf der Berliner Rasseliste stehen aktuell Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Eine frühere Unterteilung in Kategorie 1 und Kategorie 2 wurde Ende 2018 abgeschafft. Zusätzlich kann jeder Hund unabhängig von seiner Rasse im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden, wenn er zum Beispiel durch einen Beißvorfall auffällig geworden ist.
Erkennst du euch hier wieder?
bekannt aus
RTL · SAT.1 · NDR · ARD Mediathek · Spektrum.de
Läuft bei eurem Hund gerade die 8-Wochen-Frist für den Sachkundenachweis in Berlin?
Finde jetzt in RUDEL. heraus, ob und ab wann die Frist für euren Hund gilt – und was als Nächstes ansteht.
Über 10.000 Menschen mit Hund vertrauen RUDEL. bereits.
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ 97% geben RUDEL. 5 Sterne im App Store

Rasseliste gilt für drei Rassen.
Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen gelten in Berlin automatisch als gefährlich.
Acht Wochen Frist nach Einstufung.
Ab dem Zeitpunkt, an dem dein Hund als gefährlich gilt, musst du den Sachkundenachweis nach § 6 und § 7 HundeG innerhalb von 8 Wochen erbringen.
Verhalten zählt genauso wie Rasse.
Unabhängig von der Rasse kann dein Hund nach einem Beißvorfall oder bedrohlichem Anspringen individuell als gefährlich eingestuft werden.
Bestandsschutz für ältere Hunde.
Hunde, die du bereits vor dem 22.07.2016 angeschafft hast, sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Anerkennung ist klar geregelt.
Die §§ 9 bis 13 der Hundegesetz-Durchführungsverordnung legen fest, wie eine Prüfung anerkannt wird und wer sie abnehmen darf.
„Bei einem Listenhund brauchst du sowieso keinen Nachweis, die Rasseliste reicht als Beweis.“
„Irgendein Kurs beim nächstbesten Verein erfüllt die Frist schon.“
„Die 8 Wochen sind nur eine grobe Richtlinie, die nimmt niemand so genau.“
Solche Sätze klingen einfach. Aber in diesem Moment brauchst du nicht irgendeinen Tipp. Du brauchst den nächsten passenden Schritt.
Denn es macht einen entscheidenden Unterschied, ob euer Hund über die Rasseliste automatisch als gefährlich gilt oder individuell eingestuft wurde, wie viel Zeit euch innerhalb der 8-Wochen-Frist noch bleibt, und ob für euren Hund eventuell sogar Bestandsschutz greift.
Genau deshalb startet RUDEL. nicht allgemein beim Thema Hundeführerschein, sondern bei eurer konkreten Situation.
RUDEL. hilft dir, die Frist nicht aus dem Blick zu verlieren und gezielt auf die Prüfung nach § 6 und § 7 HundeG hinzuarbeiten.
So sieht dein Weg in RUDEL. aus:



Läuft bei eurem Hund gerade die 8-Wochen-Frist für den Sachkundenachweis in Berlin?
Finde jetzt in RUDEL. heraus, ob und ab wann die Frist für euren Hund gilt – und was als Nächstes ansteht.
Über 10.000 Menschen mit Hund vertrauen RUDEL. bereits.
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ 97% geben RUDEL. 5 Sterne im App Store
Ab der Einstufung als gefährlicher Hund hast du in Berlin 8 Wochen Zeit, den Sachkundenachweis nach § 6 und § 7 HundeG zu erbringen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Hunde, die du bereits vor dem 22.07.2016 angeschafft hast, sowie bestimmte Personengruppen wie anerkannte Hundetrainer oder Diensthundeführer nach § 6 Abs. 2 HundeG.
Auf der Berliner Rasseliste stehen aktuell Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Eine frühere Unterteilung in Kategorie 1 und Kategorie 2 wurde Ende 2018 abgeschafft. Zusätzlich kann jeder Hund unabhängig von seiner Rasse im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden, wenn er zum Beispiel durch einen Beißvorfall auffällig geworden ist.
Erkennst du euch hier wieder?

Über den Autor
Gründer & Hundetrainer bei RUDEL.
Tim ist Mitgründer und Geschäftsführer von RUDEL. Seit über 15 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Hunden. Er ist ausgebildeter und zertifizierter Hundetrainer (§ 11 TierSchG), Ausbilder für Erste Hilfe am Hund und hat mit RUDEL. das Canine Science Forum mitorganisiert.
Besonders wichtig ist ihm die Verbindung von praktischer Erfahrung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und tiermedizinischem Wissen rund um den Alltag mit Hund. Vertieft hat er seine Perspektive unter anderem als Gastforscher am Max-Planck-Institut, im Austausch mit Dog Labs weltweit sowie bei Aufenthalten im spanischen Tierschutz und in Costa Rica, wo er unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Mensch und Hund kennengelernt hat.