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Landeshundegesetz NRW: Leinenpflicht, Rasseliste und Haftpflicht im Überblick

Das Landeshundegesetz NRW regelt für alle Hundehalter:innen die Leinenpflicht – zusätzliche Pflichten wie Haftpflichtversicherung und Sachkundenachweis gelten aber nur für bestimmte Hunde. Hier siehst du, was davon für deinen Hund gilt.
Hundeführerschein - NRW 2

Weißt du, ob dein Hund unter die 20/40-Regel fällt oder auf der NRW-Rasseliste steht – und was das für Leinenpflicht, Haftpflicht und Sachkundenachweis bedeutet?
Finde jetzt in RUDEL. heraus, welche der drei Pflichten für deinen Hund wirklich gelten.

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Kommt dir das bekannt vor?

  • Du hast von der Leinenpflicht in NRW gehört, weißt aber nicht genau, ob sie wirklich für jeden Hund und überall gilt.
  • Jemand hat dir erzählt, dein Hund brauche einen Hundeführerschein – aber du bist dir nicht sicher, ob das stimmt.
  • Du hast einen großen Hund und fragst dich, ob für ihn automatisch eine Haftpflichtversicherung Pflicht ist.

Was dahinter stecken kann

Die Leinenpflicht gilt für alle Hunde.
Nach §2 LHundG NRW musst du deinen Hund im gesamten Bundesland an der Leine führen – unabhängig von Rasse oder Größe.

Haftpflichtversicherung ist nicht für jeden Hund Pflicht.
§3 LHundG NRW verlangt sie nur für bestimmte Rassen und für sogenannte 20/40-Hunde.

Ein 20/40-Hund ist über die Maße definiert, nicht über die Rasse.
Gemeint ist jeder ausgewachsene Hund über 20 kg Körpergewicht oder mit mindestens 40 cm Schulterhöhe.

Der Sachkundenachweis betrifft nur wenige Hunde.
Er ist in NRW Pflicht für 20/40-Hunde sowie für gelistete Rassen wie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, bestimmte Mastiff-Typen und Rottweiler.

Die meisten Halter:innen sind nicht betroffen.
Für kleine und mittelgroße Hunde nicht gelisteter Rassen verlangt NRW aktuell keinen Sachkundenachweis.

Warum du jetzt keinen
allgemeinen Tipp brauchst

„Informier dich einfach beim Ordnungsamt.“
„Ein gut erzogener Hund braucht doch keinen Schein.“
„Schau einfach ins Gesetz, dann weißt du Bescheid.“

Solche Sätze klingen einfach. Aber in diesem Moment brauchst du nicht irgendeinen Tipp. Du brauchst den nächsten passenden Schritt.

Denn es macht einen Unterschied, ob dein Hund ein 20/40-Hund ist, zu einer der gelisteten Rassen gehört oder von beidem gar nicht betroffen ist.

Genau deshalb startet RUDEL. nicht allgemein bei „Landeshundegesetz NRW“, sondern bei eurer konkreten Situation.

RUDEL. führt dich durch
genau diesen Moment

Statt dich durch Paragrafen zu arbeiten, bekommst du bei RUDEL die Antworten, die zu deinem Hund passen:

  • Du siehst auf einen Blick, ob dein Hund unter die 20/40-Regel fällt.
  • Du erfährst, ob seine Rasse auf der NRW-Liste steht und was das für dich bedeutet.
  • Du bekommst klar getrennt, was für Leine, Haftpflicht und Sachkundenachweis jeweils gilt.
  • Du weißt am Ende, welche der drei Pflichten dich wirklich betreffen – und welche nicht.

So sieht dein Weg in RUDEL. aus:

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Häufig gefragt

Welche Hunde brauchen in NRW einen Hundeführerschein?

In NRW ist der Sachkundenachweis nur für sogenannte 20/40-Hunde – also Hunde über 20 kg Körpergewicht oder mindestens 40 cm Schulterhöhe – sowie für bestimmte gelistete Rassen wie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, einige Mastiff-Typen und Rottweiler verpflichtend. Für die meisten anderen Hunde besteht aktuell keine entsprechende Pflicht.

Gilt die Leinenpflicht in NRW für jeden Hund?

Ja, nach §2 LHundG NRW gilt im gesamten Bundesland eine allgemeine Leinenpflicht – unabhängig von Rasse, Größe oder Sachkundenachweis. Sie betrifft also auch kleine Hunde und Hunde, für die weder Haftpflichtversicherung noch Sachkundenachweis vorgeschrieben sind.

Ähnliche Situationen

Erkennst du euch hier wieder?

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  • Du hast einen großen Hund und fragst dich, ob für ihn automatisch eine Haftpflichtversicherung Pflicht ist.

Was dahinter stecken kann

Die Leinenpflicht gilt für alle Hunde.
Nach §2 LHundG NRW musst du deinen Hund im gesamten Bundesland an der Leine führen – unabhängig von Rasse oder Größe.

Haftpflichtversicherung ist nicht für jeden Hund Pflicht.
§3 LHundG NRW verlangt sie nur für bestimmte Rassen und für sogenannte 20/40-Hunde.

Ein 20/40-Hund ist über die Maße definiert, nicht über die Rasse.
Gemeint ist jeder ausgewachsene Hund über 20 kg Körpergewicht oder mit mindestens 40 cm Schulterhöhe.

Der Sachkundenachweis betrifft nur wenige Hunde.
Er ist in NRW Pflicht für 20/40-Hunde sowie für gelistete Rassen wie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, bestimmte Mastiff-Typen und Rottweiler.

Die meisten Halter:innen sind nicht betroffen.
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In NRW ist der Sachkundenachweis nur für sogenannte 20/40-Hunde – also Hunde über 20 kg Körpergewicht oder mindestens 40 cm Schulterhöhe – sowie für bestimmte gelistete Rassen wie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, einige Mastiff-Typen und Rottweiler verpflichtend. Für die meisten anderen Hunde besteht aktuell keine entsprechende Pflicht.

Gilt die Leinenpflicht in NRW für jeden Hund?

Ja, nach §2 LHundG NRW gilt im gesamten Bundesland eine allgemeine Leinenpflicht – unabhängig von Rasse, Größe oder Sachkundenachweis. Sie betrifft also auch kleine Hunde und Hunde, für die weder Haftpflichtversicherung noch Sachkundenachweis vorgeschrieben sind.

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Tim Matschkowski, Gründer von RUDEL.

Über den Autor

Tim Matschkowski

Gründer & Hundetrainer bei RUDEL.

Tim ist Mitgründer und Geschäftsführer von RUDEL. Seit über 15 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Hunden. Er ist ausgebildeter und zertifizierter Hundetrainer (§ 11 TierSchG), Ausbilder für Erste Hilfe am Hund und hat mit RUDEL. das Canine Science Forum mitorganisiert.

Besonders wichtig ist ihm die Verbindung von praktischer Erfahrung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und tiermedizinischem Wissen rund um den Alltag mit Hund. Vertieft hat er seine Perspektive unter anderem als Gastforscher am Max-Planck-Institut, im Austausch mit Dog Labs weltweit sowie bei Aufenthalten im spanischen Tierschutz und in Costa Rica, wo er unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Mensch und Hund kennengelernt hat.