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Aber weißt du, wie dein Hund in Mecklenburg-Vorpommern ohne Rasseliste als gefährlich eingestuft werden kann?
Finde jetzt in RUDEL. die wichtigsten Regeln und Pflichten rund um die Gefährlichkeits-Einstufung in Mecklenburg-Vorpommern.
Über 10.000 Menschen mit Hund vertrauen RUDEL. bereits.
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ 97% geben RUDEL. 5 Sterne im App Store
Keine Rasseliste.
Die Hundehalterverordnung M-V (HundehVO M-V) vom 11. Juli 2022 nennt an keiner Stelle bestimmte Rassen. Einige frei zugängliche Ratgeber behaupten weiterhin eine Rasseliste oder eine rassebezogene Vermutungsregel für Mecklenburg-Vorpommern – das ist nach der geltenden Verordnung nicht zutreffend.
Wie die Einstufung läuft.
Nach § 3 Abs. 1 HundehVO M-V gilt ein Hund als gefährlich, wenn er auf gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe angezüchtet, gehalten oder ausgebildet wurde, wenn er bissig ist, wiederholt gefährdet oder ansteigt oder wenn er unkontrolliert hetzt oder reißt. Die zuständige Ordnungsbehörde stellt das im Einzelfall fest, nach Anhörung eines Amtstierarztes (§ 3 Abs. 2).
Kein Wesenstest für den Hund.
Anders als in manchen anderen Bundesländern verlangt Mecklenburg-Vorpommern keinen Wesenstest des Hundes. Was nachgewiesen werden muss, ist die Sachkunde des Halters (§ 6): eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Kreisordnungsbehörde oder eine gleichwertige Ausbildung.
„Guck einfach, ob deine Rasse auf der Liste steht.“ In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Liste – entscheidend ist ausschließlich, wie sich dein Hund tatsächlich verhalten hat.
Wie du dich auf den Sachkundenachweis vorbereitest, zeigt dir die RUDEL. App Schritt für Schritt.
So sieht dein Weg in RUDEL. aus:



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Wie die Einstufung läuft.
Nach § 3 Abs. 1 HundehVO M-V gilt ein Hund als gefährlich, wenn er auf gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe angezüchtet, gehalten oder ausgebildet wurde, wenn er bissig ist, wiederholt gefährdet oder ansteigt oder wenn er unkontrolliert hetzt oder reißt. Die zuständige Ordnungsbehörde stellt das im Einzelfall fest, nach Anhörung eines Amtstierarztes (§ 3 Abs. 2).
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Über den Autor
Gründer & Hundetrainer bei RUDEL.
Tim ist Mitgründer und Geschäftsführer von RUDEL. Seit über 15 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Hunden. Er ist ausgebildeter und zertifizierter Hundetrainer (§ 11 TierSchG), Ausbilder für Erste Hilfe am Hund und hat mit RUDEL. das Canine Science Forum mitorganisiert.
Besonders wichtig ist ihm die Verbindung von praktischer Erfahrung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und tiermedizinischem Wissen rund um den Alltag mit Hund. Vertieft hat er seine Perspektive unter anderem als Gastforscher am Max-Planck-Institut, im Austausch mit Dog Labs weltweit sowie bei Aufenthalten im spanischen Tierschutz und in Costa Rica, wo er unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Mensch und Hund kennengelernt hat.