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Listenhunde in Rheinland-Pfalz: Diese Rassen sind betroffen

In Rheinland-Pfalz gelten drei Rassen unwiderleglich als gefährlich – anders als in manchen anderen Bundesländern gibt es hier keine Möglichkeit, das per Wesenstest zu widerlegen.
Eine Frau geht mit ihrem Hund, der einen Maulkorb trägt, an einem Fluss entlang

Aber weißt du, ob deine Hunderasse in Rheinland-Pfalz unwiderleglich als gefährlich gilt – und was das für dich bedeutet?
Finde jetzt in RUDEL. die wichtigsten Regeln und Pflichten für Listenhunde in Rheinland-Pfalz.

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Kommt dir das bekannt vor?

  • Du willst wissen, ob deine Hunderasse in Rheinland-Pfalz als gefährlich gilt.
  • Du hast gehört, dass es einen Wesenstest gibt, mit dem man das widerlegen kann.
  • Du fragst dich, was du stattdessen nachweisen musst.

Was dahinter stecken kann

Die Rasseliste.
Nach § 1 Abs. 2 des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG) gelten als gefährlich: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Hunde vom Typ Pit Bull Terrier – jeweils einschließlich ihrer Abstammungen von diesen Rassen oder diesem Typ.

Keine Widerlegung möglich.
Anders als etwa im Saarland ist diese Vermutung in Rheinland-Pfalz nicht widerleglich. Es gibt keine LHundVO und keinen Wesenstest, mit dem du deinen Hund aus der Liste herausprüfen lassen könntest.

Was verlangt wird.
Für die Haltung brauchst du einen Sachkundenachweis nach § 3 Abs. 2 LHundG: eine Bescheinigung durch eine von der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz benannte sachverständige Person oder Stelle, gültig nur für den konkreten Hund.

Warum du jetzt keinen
allgemeinen Tipp brauchst

„Lass deinen Hund einfach testen, dann seid ihr raus.“ In Rheinland-Pfalz funktioniert das nicht – die Rasseliste gilt unwiderleglich, ein Wesenstest ändert daran nichts.

RUDEL. führt dich durch
genau diesen Moment

Wie du dich auf den Sachkundenachweis vorbereitest, zeigt dir die RUDEL. App Schritt für Schritt.

So sieht dein Weg in RUDEL. aus:

Recht & Pflichten – Screenshot 1
Wähle dein rechtliches Thema.
Recht & Pflichten – Screenshot 2
Geh auf Nummer sicher - hast du alles?
Recht & Pflichten – Screenshot 3
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Häufig gefragt

Kann ich die Rasseliste in Rheinland-Pfalz per Wesenstest widerlegen?

Nein. Anders als in einigen anderen Bundesländern ist die Vermutung nach § 1 Abs. 2 LHundG nicht widerleglich.

Welche Rassen gelten in Rheinland-Pfalz als gefährlich?

American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde vom Typ Pit Bull Terrier, einschließlich ihrer Abstammungen.

Ähnliche Situationen

Erkennst du euch hier wieder?

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Keine Widerlegung möglich.
Anders als etwa im Saarland ist diese Vermutung in Rheinland-Pfalz nicht widerleglich. Es gibt keine LHundVO und keinen Wesenstest, mit dem du deinen Hund aus der Liste herausprüfen lassen könntest.

Was verlangt wird.
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Nein. Anders als in einigen anderen Bundesländern ist die Vermutung nach § 1 Abs. 2 LHundG nicht widerleglich.

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Tim Matschkowski, Gründer von RUDEL.

Über den Autor

Tim Matschkowski

Gründer & Hundetrainer bei RUDEL.

Tim ist Mitgründer und Geschäftsführer von RUDEL. Seit über 15 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Hunden. Er ist ausgebildeter und zertifizierter Hundetrainer (§ 11 TierSchG), Ausbilder für Erste Hilfe am Hund und hat mit RUDEL. das Canine Science Forum mitorganisiert.

Besonders wichtig ist ihm die Verbindung von praktischer Erfahrung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und tiermedizinischem Wissen rund um den Alltag mit Hund. Vertieft hat er seine Perspektive unter anderem als Gastforscher am Max-Planck-Institut, im Austausch mit Dog Labs weltweit sowie bei Aufenthalten im spanischen Tierschutz und in Costa Rica, wo er unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Mensch und Hund kennengelernt hat.