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Hundeführerschein Sachsen-Anhalt: Pflicht, Sachkunde und Wesenstest

In Sachsen-Anhalt ist ein Sachkundenachweis für gelistete Rassen Pflicht – zusätzlich muss binnen sechs Monaten nach Haltungsbeginn ein Wesenstest vorgelegt werden.
Hunde-Führerschein Sachsen-Anhalt 1

Aber ist deine Hunderasse in Sachsen-Anhalt gelistet – und weißt du, bis wann du den zusätzlichen Wesenstest vorlegen musst?
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Kommt dir das bekannt vor?

  • Du willst wissen, ob deine Hunderasse in Sachsen-Anhalt gelistet ist.
  • Du hast von einem zusätzlichen Wesenstest gehört und fragst dich, bis wann du ihn brauchst.

Was dahinter stecken kann

Für wen gilt die Pflicht?
Das Hundegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HundeG LSA) listet Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Miniatur-Bullterrier sowie deren Kreuzungen als gefährlich.

Der Wesenstest binnen 6 Monaten.
Zusätzlich zum Sachkundenachweis verlangt das Gesetz für diese Rassen ein separates Verhaltensgutachten – den Wesenstest. Er muss binnen sechs Monaten nach Beginn der Haltung vorgelegt werden. Das ist eine eigene Frist, unabhängig vom Sachkundenachweis selbst.

Wer ist zuständig?
Für die theoretische Prüfung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig (Standorte Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau). Den praktischen Teil nehmen anerkannte Sachverständige oder Hundeschulen ab.

Warum du jetzt keinen
allgemeinen Tipp brauchst

„Sachkundenachweis reicht doch.“ In Sachsen-Anhalt reicht das für gelistete Rassen allein nicht: Fristgebunden kommt noch der Wesenstest hinzu.

RUDEL. führt dich durch
genau diesen Moment

Wenn du dich freiwillig vorbereiten willst, hilft dir die RUDEL. App dabei.

So sieht dein Weg in RUDEL. aus:

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Häufig gefragt

Ist der Hundeführerschein in Sachsen-Anhalt Pflicht?

Nur für die gelisteten Rassen. Für alle anderen Hunde ist er freiwillig.

Was ist der Wesenstest in Sachsen-Anhalt, und bis wann brauche ich ihn?

Ein zusätzliches Verhaltensgutachten für gelistete Rassen, das binnen sechs Monaten nach Haltungsbeginn vorliegen muss.

Ähnliche Situationen

Erkennst du euch hier wieder?

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In Sachsen-Anhalt ist ein Sachkundenachweis für gelistete Rassen Pflicht – zusätzlich muss binnen sechs Monaten nach Haltungsbeginn ein Wesenstest vorgelegt werden.

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Zusätzlich zum Sachkundenachweis verlangt das Gesetz für diese Rassen ein separates Verhaltensgutachten – den Wesenstest. Er muss binnen sechs Monaten nach Beginn der Haltung vorgelegt werden. Das ist eine eigene Frist, unabhängig vom Sachkundenachweis selbst.

Wer ist zuständig?
Für die theoretische Prüfung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig (Standorte Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau). Den praktischen Teil nehmen anerkannte Sachverständige oder Hundeschulen ab.

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Tim Matschkowski, Gründer von RUDEL.

Über den Autor

Tim Matschkowski

Gründer & Hundetrainer bei RUDEL.

Tim ist Mitgründer und Geschäftsführer von RUDEL. Seit über 15 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Hunden. Er ist ausgebildeter und zertifizierter Hundetrainer (§ 11 TierSchG), Ausbilder für Erste Hilfe am Hund und hat mit RUDEL. das Canine Science Forum mitorganisiert.

Besonders wichtig ist ihm die Verbindung von praktischer Erfahrung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und tiermedizinischem Wissen rund um den Alltag mit Hund. Vertieft hat er seine Perspektive unter anderem als Gastforscher am Max-Planck-Institut, im Austausch mit Dog Labs weltweit sowie bei Aufenthalten im spanischen Tierschutz und in Costa Rica, wo er unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Mensch und Hund kennengelernt hat.