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Listenhunde in Sachsen: Diese Rassen sind betroffen

Sachsen hat eine der kürzesten Rasselisten Deutschlands – nur drei Rassegruppen gelten als vermutet gefährlich.
Auf einem Laptop und einem Smartphone ist jeweils eine Liste verschiedener Hunderassen mit Status-Kennzeichnung geöffnet, während im Hintergrund eine Tasse Tee steht

Aber weißt du, ob deine Hunderasse in Sachsen als vermutet gefährlich gilt – und wie du das per Gutachten widerlegen kannst?
Finde jetzt in RUDEL. die wichtigsten Regeln und Pflichten für Listenhunde in Sachsen.

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Kommt dir das bekannt vor?

  • Du willst wissen, ob deine Hunderasse in Sachsen als gefährlich gilt.
  • Du hast gehört, dass Sachsen eine besonders kurze Liste hat.
  • Du fragst dich, wie du die Vermutung widerlegen kannst.

Was dahinter stecken kann

Die Rasseliste.
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG) gelten als vermutet gefährlich: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier, jeweils einschließlich ihrer Kreuzungen untereinander. Der Staffordshire Bullterrier ist nicht gelistet. Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausdrücklich ausgenommen.

Das Negativgutachten.
Nach § 1 Abs. 2 DVOGefHundG kannst du die Vermutung durch ein behördlich anerkanntes Gutachten über die Ungefährlichkeit widerlegen. Das Gutachten muss ein öffentlich bestellter Sachverständiger im Hundewesen erstellen (§ 2 DVOGefHundG).

Nur für dich als Halter gültig.
Das Gutachten gilt nur, solange du selbst Halter bleibst. Bei einem Halterwechsel muss es innerhalb eines Jahres erneuert werden.

Warum du jetzt keinen
allgemeinen Tipp brauchst

„Ein Gutachten hält für immer.“ Nur solange du selbst der Halter bleibst – bei einem Halterwechsel läuft die Uhr neu, und zwar ein Jahr, nicht sechs Monate.

RUDEL. führt dich durch
genau diesen Moment

Wie du dich auf die Sachkundeprüfung vorbereitest, zeigt dir die RUDEL. App Schritt für Schritt.

So sieht dein Weg in RUDEL. aus:

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Wähle dein rechtliches Thema.
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Häufig gefragt

Welche Rassen gelten in Sachsen als gefährlich?

American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier samt ihrer Kreuzungen untereinander. Der Staffordshire Bullterrier ist nicht gelistet.

Wie lange gilt ein Negativgutachten bei einem Halterwechsel?

Es muss innerhalb eines Jahres nach dem Halterwechsel erneuert werden.

Ähnliche Situationen

Erkennst du euch hier wieder?

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Die Rasseliste.
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG) gelten als vermutet gefährlich: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier, jeweils einschließlich ihrer Kreuzungen untereinander. Der Staffordshire Bullterrier ist nicht gelistet. Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausdrücklich ausgenommen.

Das Negativgutachten.
Nach § 1 Abs. 2 DVOGefHundG kannst du die Vermutung durch ein behördlich anerkanntes Gutachten über die Ungefährlichkeit widerlegen. Das Gutachten muss ein öffentlich bestellter Sachverständiger im Hundewesen erstellen (§ 2 DVOGefHundG).

Nur für dich als Halter gültig.
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Tim Matschkowski, Gründer von RUDEL.

Über den Autor

Tim Matschkowski

Gründer & Hundetrainer bei RUDEL.

Tim ist Mitgründer und Geschäftsführer von RUDEL. Seit über 15 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Hunden. Er ist ausgebildeter und zertifizierter Hundetrainer (§ 11 TierSchG), Ausbilder für Erste Hilfe am Hund und hat mit RUDEL. das Canine Science Forum mitorganisiert.

Besonders wichtig ist ihm die Verbindung von praktischer Erfahrung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und tiermedizinischem Wissen rund um den Alltag mit Hund. Vertieft hat er seine Perspektive unter anderem als Gastforscher am Max-Planck-Institut, im Austausch mit Dog Labs weltweit sowie bei Aufenthalten im spanischen Tierschutz und in Costa Rica, wo er unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Mensch und Hund kennengelernt hat.