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Aber weißt du, ob der Hundeführerschein für deinen Hund in Berlin Pflicht ist – oder nur für Listenhunde?
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Ist der Hundeführerschein in Berlin Pflicht?
Für die meisten Hunde nicht. Das Berliner Hundegesetz (HundeG) sieht den Sachkundenachweis als freiwillige Option vor. Verpflichtend wird er nur für Halter von Listenhunden.
Zusatzpflichten für Listenhunde.
Als Listenhunde gelten in Berlin Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen. Für sie schreibt das Gesetz vor: Maulkorbpflicht ab dem 7. Lebensmonat, einen bestandenen Wesenstest und eine Haftpflichtversicherung. Wer seinen Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 hielt, fällt unter den allgemeinen Bestandsschutz der Leinenpflicht-Regelung – das ändert aber nichts an den Zusatzpflichten für Listenhunde selbst.
„In Berlin ist der Hundeführerschein doch eh freiwillig.“ Für Listenhunde stimmt das nicht – dort kommen zusätzlich Maulkorbpflicht, Wesenstest und Haftpflichtversicherung hinzu.
Auch ohne Listenhund kann sich der freiwillige Sachkundenachweis lohnen: Er ist unter anderem Voraussetzung für eine Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht. Was dafür genau gilt, erklären wir hier: Hundeführerschein Berlin: Was gilt für den Freilauf?
So sieht dein Weg in RUDEL. aus:



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Über den Autor
Gründer & Hundetrainer bei RUDEL.
Tim ist Mitgründer und Geschäftsführer von RUDEL. Seit über 15 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Hunden. Er ist ausgebildeter und zertifizierter Hundetrainer (§ 11 TierSchG), Ausbilder für Erste Hilfe am Hund und hat mit RUDEL. das Canine Science Forum mitorganisiert.
Besonders wichtig ist ihm die Verbindung von praktischer Erfahrung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und tiermedizinischem Wissen rund um den Alltag mit Hund. Vertieft hat er seine Perspektive unter anderem als Gastforscher am Max-Planck-Institut, im Austausch mit Dog Labs weltweit sowie bei Aufenthalten im spanischen Tierschutz und in Costa Rica, wo er unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Mensch und Hund kennengelernt hat.