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Beschädigt oder verletzt dein Hund fremdes Eigentum, Menschen oder andere Tiere, übernimmt eine Hundehaftpflicht-Versicherung je nach Deckungsumfang die Kosten für Reparaturen, Ersatzbeschaffungen, Gerichtskosten oder Schadensersatzforderungen. In vielen Bundesländern ist sie sogar Pflicht – unabhängig davon ist sie eine sehr sinnvolle Vorsorge.
Fachlich geprüft von RUDEL. Redaktion (Platzhalter) · Zuletzt geprüft: 08.09.2026
Dieser Beitrag ersetzt keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei akuten oder unklaren Symptomen wende dich immer an eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für alle Hunde. In anderen Bundesländern gilt die Pflicht oft nur für bestimmte Rassen. Informiere dich über die genaue Regelung in deinem Bundesland.
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Eine Versicherungspflicht für alle Hunde besteht unter anderem in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In anderen Bundesländern gilt die Pflicht häufig nur für bestimmte Rassen oder als auffällig eingestufte Hunde.
Vergleiche Deckungsumfang, Selbstbeteiligung, Haftungshöhe und mögliche Ausschlüsse. Prüfe außerdem, ob die Versicherung auch bei Hundesittern, in Ferienwohnungen oder im Ausland greift, und wie der Schadens-Melde-Prozess abläuft.

Über den Autor
Gründer & Ausbilder Erste Hilfe Hund bei RUDEL.
Tim ist Mitgründer und Geschäftsführer von RUDEL. Er ist Ausbilder für Erste Hilfe am Hund und zudem zertifizierter Hundetrainer (§ 11 TierSchG).